Zustellung, Zivilprozess Bedeutung

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Zustellung, Zivilprozess

Zustellung, Zivilprozess Logo #42834Im Zivilprozess unterscheidet man zwischen der Zustellung von Amts wegen und der Zustellung durch die Parteien. Die von Amts wegen Zustellung erfolgt durch Empfangsbekenntnis, § 174 ZPO, Aushändigung § 173 ZPO, Einschreiben mit Rückschein, 175 ZPO oder Zustellungsauftrag, § 176 ZPO. Zuständig ist dafür der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ...
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